Die Garantie wird von „GARANTIE A+“ mit Sitz in Olten SO geleistet. Sie bietet Garantieerweiterungen für Fahrzeuge ihrer Mitglieder an, um die Mobilität und die finanzielle Sicherheit und Hilfe im Falle technischer Defekte zu gewährleisten.
Die Garantie umfasst Reparaturen infolge technischer Defekte an den gedeckten Fahrzeugteilen, wie in den Garantiebestimmungen festgelegt. Die Deckung variiert je nach gewähltem Garantiepaket (A+, A++, A+++).
Die Garantie gilt für Mitglieder von „GARANTIE A+“, die eine gültige Garantievereinbarung abgeschlossen haben. Sie gilt für das jeweilige, in der Vereinbarung genannte Fahrzeug.
Der Beitrag für die finanzielle Hilfe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der gewählten Deckung (A+, A++, A+++) und der Laufzeit der Garantie. Die genauen Kosten werden in der Garantievereinbarung festgehalten.
Der Start, die Laufzeit und die Gültigkeit der Garantie werden in der Garantievereinbarung definiert. Bei Nichtzahlung oder überschrittenem Zahlungsziel besteht keine Garantie.
Mitglieder oder dessen Vertreter können die Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Garantievereinbarung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und der Eingang muss von GARANTIE A+ bestätigt sein. Gleiches Recht gilt auch für den Garantiegeber.
„GARANTIE A+“ behandelt die Daten der Mitglieder vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Abwicklung der Garantiefälle. Die Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und nicht ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben. Im Rahmen von Garantieerklärungen erlaubt das Mitglied jegliche notwendigen austausch zur Garantieprüfung.
Die Garantie deckt spezifische Reparaturen und den Austausch von Fahrzeugteilen, die infolge eines technischen Defekts erforderlich werden. Die genauen Teile und Systeme, die unter die Garantie fallen, werden in der Vereinbarung definiert und variieren je nach gewähltem Garantiepaket. Von aussen kommende Ereignisse oder unsachgemässe Nutzung des Bauteils verliert jeglichen Anspruch auf Garantieleistung.
Die Garantie läuft über den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Die Garantie kann für verschiedene Laufzeiten abgeschlossen werden, typischerweise in Monaten oder Kilometern, je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Dies wird automatisch bei der Bestellung generiert und individuell für jedes Fahrzeug angepasst.
Die Garantie kann auf Wunsch des Mitglieds innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung erweitert werden, um zusätzliche Fahrzeugteile oder Systeme zu decken, die nicht in den Standard-Paketen enthalten sind.
Die Kosten für Diagnosearbeiten, die zur Feststellung eines Garantiefalls erforderlich sind, werden von „GARANTIE A+“ übernommen, wenn sich der Defekt als gedeckter Schaden herausstellt. Die maximale Dauer ist dafür 1 Stunde. Einstellarbeiten wie zum Beispiel eine technisch notwendige Spureinstellung ist bei vollständiger Akzeptanz des Garantiefalls gedeckt.
Bauteile, die mehrfach in einem Fahrzeug verwendet werden (z.B. Zündkerzen, Glühkerzen), sind nur dann von der Garantie abgedeckt, wenn der Defekt nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Des Weiteren fällt pro Bauteil der Eigenanteil individuell an.
Jegliche Modifikationen am Fahrzeug, die eine Leistungssteigerung bewirken, führen zum Verlust der Garantie.
Im Garantiefall ist dieser unverzüglich bei GARANTIE A+ zu melden. Reparaturen dürfen nur nach Genehmigung durch GARANTIE A+ durchgeführt werden.
Garantiefälle im Ausland müssen vor Beginn der Reparatur mit GARANTIE A+ abgestimmt werden. Die Kosten werden nach Rückkehr in die Schweiz erstattet, sofern die Reparatur bei einem bewilligten Partner durchgeführt wurde.
Zugelassene Reparaturpartner sind Werkstätten, die von GARANTIE A+ vertraglich gebunden und/oder autorisiert sind, Reparaturen im Rahmen der Garantie durchzuführen.
Die Garantie gilt ausschliesslich innerhalb der Schweiz.
Die maximale Deckungssumme pro Kalenderjahr für diese Garantievereinbarung beläuft sich auf CHF 5000.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der Marktwert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignis zur Berechnung der Entschädigung herangezogen.
Diese Garantiebestimmungen können durch GARANTIE A+ geändert werden. Änderungen treten nach schriftlicher Benachrichtigung der Mitglieder in Kraft.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebestimmungen ist das Gericht am Sitz von „GARANTIE A+“ in Olten SO zuständig.