Wer leistet die Garantie?

Die Garantie wird von „GARANTIE A+“ mit Sitz in Olten SO geleistet. Sie bietet Garantieerweiterungen für Fahrzeuge ihrer Mitglieder an, um die Mobilität und die finanzielle Sicherheit und Hilfe im Falle technischer Defekte zu gewährleisten.

Welche Garantiefälle sind enthalten?

Die Garantie umfasst Reparaturen infolge technischer Defekte an den gedeckten Fahrzeugteilen, wie in den Garantiebestimmungen festgelegt. Die Deckung variiert je nach gewähltem Garantiepaket (A+, A++, A+++).

Für wen gilt die Garantie?

Die Garantie gilt für Mitglieder von „GARANTIE A+“, die eine gültige Garantievereinbarung abgeschlossen haben. Sie gilt für das jeweilige, in der Vereinbarung genannte Fahrzeug.

Wie hoch ist der Beitrag für die Garantiedeckung?

Der Beitrag für die finanzielle Hilfe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der gewählten Deckung (A+, A++, A+++) und der Laufzeit der Garantie. Die genauen Kosten werden in der Garantievereinbarung festgehalten.

Welche Pflichten hat der Fahrzeughalter?

Wann beginnt die Garantie?

Der Start, die Laufzeit und die Gültigkeit der Garantie werden in der Garantievereinbarung definiert. Bei Nichtzahlung oder überschrittenem Zahlungsziel besteht keine Garantie.

Wie kann die Garantie widerrufen werden?

Mitglieder oder dessen Vertreter können die Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Garantievereinbarung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und der Eingang muss von GARANTIE A+ bestätigt sein. Gleiches Recht gilt auch für den Garantiegeber.

Was macht die GARANTIE A+ mit den Daten der Mitglieder?

„GARANTIE A+“ behandelt die Daten der Mitglieder vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Abwicklung der Garantiefälle. Die Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und nicht ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben. Im Rahmen von Garantieerklärungen erlaubt das Mitglied jegliche notwendigen austausch zur Garantieprüfung.

Gegenstand der Garantie

Die Garantie deckt spezifische Reparaturen und den Austausch von Fahrzeugteilen, die infolge eines technischen Defekts erforderlich werden. Die genauen Teile und Systeme, die unter die Garantie fallen, werden in der Vereinbarung definiert und variieren je nach gewähltem Garantiepaket. Von aussen kommende Ereignisse oder unsachgemässe Nutzung des Bauteils verliert jeglichen Anspruch auf Garantieleistung.

Garantievoraussetzungen

Dauer der Garantie

Die Garantie läuft über den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Die Garantie kann für verschiedene Laufzeiten abgeschlossen werden, typischerweise in Monaten oder Kilometern, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

Folgende Teile und Systeme fallen unter diese Garantievereinbarung

Dies wird automatisch bei der Bestellung generiert und individuell für jedes Fahrzeug angepasst.

Zusätzlicher Garantieumfang

Die Garantie kann auf Wunsch des Mitglieds innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung erweitert werden, um zusätzliche Fahrzeugteile oder Systeme zu decken, die nicht in den Standard-Paketen enthalten sind.

Kosten für Diagnosearbeiten / Einstellarbeiten

Die Kosten für Diagnosearbeiten, die zur Feststellung eines Garantiefalls erforderlich sind, werden von „GARANTIE A+“ übernommen, wenn sich der Defekt als gedeckter Schaden herausstellt. Die maximale Dauer ist dafür 1 Stunde. Einstellarbeiten wie zum Beispiel eine technisch notwendige Spureinstellung ist bei vollständiger Akzeptanz des Garantiefalls gedeckt.

Mehrfache Bauteile

Bauteile, die mehrfach in einem Fahrzeug verwendet werden (z.B. Zündkerzen, Glühkerzen), sind nur dann von der Garantie abgedeckt, wenn der Defekt nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Des Weiteren fällt pro Bauteil der Eigenanteil individuell an.

Leistungssteigerung

Jegliche Modifikationen am Fahrzeug, die eine Leistungssteigerung bewirken, führen zum Verlust der Garantie.

Nicht unter die Garantie fallende Teile

Ausschlüsse

Verlust der Garantie

Die Garantie erlischt bei:
Ausgeschlossene Schäden und Mehrkosten
Ausgeschlossene Dienstleistungen und Kosten

Vorgehen im Garantiefall

Grundsätzliches Vorgehen

Im Garantiefall ist dieser unverzüglich bei GARANTIE A+ zu melden. Reparaturen dürfen nur nach Genehmigung durch GARANTIE A+ durchgeführt werden.

Garantiefall im Ausland

Garantiefälle im Ausland müssen vor Beginn der Reparatur mit GARANTIE A+ abgestimmt werden. Die Kosten werden nach Rückkehr in die Schweiz erstattet, sofern die Reparatur bei einem bewilligten Partner durchgeführt wurde.

Definition „zugelassener Reparaturpartner“

Zugelassene Reparaturpartner sind Werkstätten, die von GARANTIE A+ vertraglich gebunden und/oder autorisiert sind, Reparaturen im Rahmen der Garantie durchzuführen.

Geltungsbereich

Die Garantie gilt ausschliesslich innerhalb der Schweiz.

Vergütung der Reparaturkosten

Bedingungen

Garantievereinbarungslimite

Die maximale Deckungssumme pro Kalenderjahr für diese Garantievereinbarung beläuft sich auf CHF 5000.

Fahrzeugbewertung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der Marktwert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignis zur Berechnung der Entschädigung herangezogen.

Allgemeine Bestimmungen

Diese Garantiebestimmungen können durch GARANTIE A+ geändert werden. Änderungen treten nach schriftlicher Benachrichtigung der Mitglieder in Kraft.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebestimmungen ist das Gericht am Sitz von „GARANTIE A+“ in Olten SO zuständig.